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Angleichung der Erwerbsersatzleistungen für Eltern: Bundesrat setzt Änderungen per 1. Juli 2027 in Kraft

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Der Schweizerische Bundesrat

Angleichung der Erwerbsersatzleistungen für Eltern: Bundesrat setzt Änderungen per 1. Juli 2027 in Kraft

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section: Alle EO-Beziehenden haben neu Anspruch auf Betriebszulagen und Zulagen für Betreuungskosten — Absatz 1
Fassung
d01e628f-7204-43df-80fb-b0d848759104
Originalsprache
DE
Publikation
2026-08-26T09:21:48
Abruf
2026-08-27T09:55:20
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Personen, die einen über die EO entschädigten Urlaub beziehen, haben neu auch Anspruch auf die Betriebszulage für Selbstständigerwerbende und auf die Zulage für Betreuungskosten. Dies betrifft Mütter, Väter, die Ehefrau der Mutter, Adoptiveltern sowie Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen. Die Kinderzulage wird hingegen aufgehoben, da ihre Funktion heute durch die Familienzulagen erfüllt wird.