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eSchKG: Betreibungsämter sollen statistische Daten neu bereits im September liefern

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Bundesamt für Justiz (BJ)

eSchKG: Betreibungsämter sollen statistische Daten neu bereits im September liefern

Fundstelle
paragraphs: Absätze 1 und 4
Fassung
bd256731-ceb5-478e-a1fd-a9ec86394d2e
Originalsprache
DE
Publikation
2026-09-01T08:00:00
Abruf
2026-09-01T08:02:23
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Die kantonalen Betreibungsämter sollen ihre statistischen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform für das elektronische Betreibungswesen neu jeweils bereits bis zum 30. September übermitteln. Dies stellt sicher, dass den Kantonen die Gebühren für die Nutzung von eSchKG für das laufende Geschäftsjahr rechtzeitig in Rechnung gestellt werden können. Die revidierte «Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen» tritt per 15. September 2026 in Kraft. Um die Rechnung in jedem Fall rechtzeitig für das jeweilige Geschäftsjahr ausstellen zu können, sollen die Betreibungsämter dem BJ ihre Daten künftig jeweils ab dem 30. September zukommen lassen. Die Gebühren für die Nutzung von eSchKG für die Monate Oktober, November und Dezember werden in einem ersten Schritt geschätzt und bei der Rechnung des folgenden Jahres definitiv abgerechnet. Die revidierte «Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen» tritt per 15. September 2026 in Kraft.