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Konversionsmassnahmen: Bundesrat offen für gesetzliche Regelung auf Bundesebene

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Konversionsmassnahmen: Bundesrat offen für gesetzliche Regelung auf Bundesebene

Fundstelle
paragraph: Absatz 1
Fassung
24abf3fa-e100-4848-b632-9a69a69e47cb
Originalsprache
DE
Publikation
2026-09-02T08:18:55
Abruf
2026-09-02T08:19:31
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Konversionsmassnahmen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und queere (LGBTIQ+) Menschen kommen auch in der Schweiz vor und können bei Betroffenen erhebliches Leid verursachen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat am 2. September 2026 in Erfüllung eines Postulats verabschiedet hat. Er lehnt solche Praktiken klar ab und hält fest, dass das geltende Recht bereits einen umfassenden Schutz bietet. Da eine zunehmende Zahl von Kantonen eigene rechtlichen Massnahmen ergreift, könnte eine präzisere Regelung auf Bundesebene jedoch geprüft werden.