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Woran sich Bundesklar – Journal hält

1 Quelle vor Meinung

Grundlage jedes Beitrags ist ein zugängliches Dokument. Was sich nicht belegen lässt, erscheint nicht.

2 Beschreiben statt empfehlen

In der Berichterstattung keine Abstimmungsempfehlungen, keine Darstellung von Akteuren als richtig oder falsch.

3 Trennung von Bericht und Analyse

Wertende Beiträge sind gekennzeichnet, tragen einen Autorennamen und stehen nie unmarkiert neben der Berichterstattung. Das wird über ein Pflichtfeld erzwungen, nicht über redaktionelles Fingerspitzengefühl.

4 Keine Partei- oder Verbandsnähe

Keine Beiträge, Werbung oder Aufträge von Parteien, Kampagnenkomitees, Rüstungsunternehmen oder Beschaffungsbehörden. Interessenbindungen der Redaktion sind offengelegt.

5 Streit sichtbar machen, nicht auflösen

Bei umstrittener Faktenlage werden die widersprechenden Belege samt Herkunft genannt.

6 Offene Auswahlkriterien

Die Kriterien der Themenauswahl werden publiziert, damit Auslassungen überprüfbar sind. Auswahl ist selbst eine Wertung und lässt sich nur offenlegen, nicht wegdefinieren.

7 Korrekturen sind Teil des Produkts

Fehler werden korrigiert, der Eingriff ausgewiesen und datiert. Beiträge verschwinden nicht.

8 Maschinelle Zuarbeit wird ausgewiesen

Publiziert wird nichts ohne menschliche Freigabe.

Fassung 2026-08-25

Interessenbindungen

Zurzeit sind keine Interessenbindungen zu melden.

Zwölf Themenkreise

1Sicherheit und VerteidigungArmeebotschaft, Beschaffung, Bereitschaft, Nachrichtendienst, ZivilschutzA
2Aussenpolitik und EuropaPaket Schweiz–EU, Neutralität, Sanktionen, IZA, internationales GenfA
3Staat, Institutionen, DemokratieBundesrat, Parlamentsbetrieb, Föderalismus, Volksrechte, VerwaltungsreformB
4Bundesfinanzen und SteuernBudget, Finanzplan, Schuldenbremse, Entlastungsprogramme, SteuervorlagenB
5Wirtschaft, Finanzplatz, WettbewerbBankenregulierung, Aussenwirtschaft, Zölle, KMU, WettbewerbsrechtB
6Soziales und GesundheitAHV, berufliche Vorsorge, Prämien und Kostendämpfung, IV, FamilienpolitikB
7Migration, Asyl, innere SicherheitAsylwesen, Personenfreizügigkeit, Polizeikooperation, StrafrechtB
8Energie, Umwelt, VersorgungStromabkommen, Netzausbau, Klimaziele, kritische Infrastruktur, VorratshaltungB
9Verkehr und InfrastrukturBahnausbau, Strassenprojekte, Luftfahrt, AgglomerationsprogrammeB
10Bildung, Forschung, InnovationETH-Bereich, Horizon-Assoziierung, Berufsbildung, FachkräfteB
11Digitales, KI, DatenE-ID, Cloud-Beschaffung des Bundes, Cybersicherheit, KI-Regulierung, DatenschutzA
12Medien, Kultur, Service publicSRG, Medienförderung, Urheberrecht, KulturbotschaftB

A — eigene Beiträge mit Quellenarbeit · B — Einordnung und Verweise · C — Beobachtung ohne eigenen Beitrag

Sponsoren

Zurzeit sind keine Sponsoren ausgewiesen.

Wer nicht sponsern kann

Ausgeschlossen sind politische Parteien und ihre Organisationen, Kampagnen- und Abstimmungskomitees, Rüstungsunternehmen und deren Verbände, Beschaffungsbehörden und ihnen zugeordnete Stellen sowie Organisationen, die erkennbar für eine laufende Abstimmungsvorlage werben. Sponsoring kauft Sichtbarkeit, nie Inhalt: Kein Sponsor sieht Beiträge vor der Publikation. Berichtet die Zeitung über einen Sponsor, wird die Beziehung im Beitrag ausgewiesen.