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Geschäft 26.456: Anpassung der Alterslimiten der von der Bundesversammlung gewählten Personen

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Die Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament

Geschäft 26.456: Anpassung der Alterslimiten der von der Bundesversammlung gewählten Personen

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Fassung
2bffe66e-28d9-49a6-93b7-7196fc765738
Originalsprache
DE
Publikation
2026-08-31T00:00:00
Abruf
2026-09-02T08:03:33
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Die gesetzlichen Bestimmungen sind so anzupassen, dass sämtliche Personen, die von der Bundesversammlung gewählt werden, automatisch auf Ende des Jahres, in dem sie das 70. Altersjahr erreichen, aus dem Amt scheiden. Mitglieder des Bundesrats und der Bundeskanzler sind ausgenommen.