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Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,25 Prozent

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Bundesamt für Wohnungswesen (BWO)

Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,25 Prozent

Fundstelle
section: Absätze 2–4
Fassung
6e3fa8e8-8ab7-4d9e-82e6-c84609d80bc4
Originalsprache
DE
Publikation
2026-09-01T06:00:42
Abruf
2026-09-01T06:02:00
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Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten publiziert. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Der mit Stichtag 30. Juni 2026 ermittelte Durchschnittszinssatz ist gegenüber dem Vorquartal gleichgeblieben und beträgt nach wie vor 1,31 Prozent. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet und beträgt ab dem 2. September 2026 weiterhin 1,25 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt. Der Referenzzinssatz liegt seit 2. September 2025 bei 1,25 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Wenn der Mietzins noch auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder höher beruht, besteht grundsätzlich weiterhin ein Senkungsanspruch.