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Freihandelsabkommen mit Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft

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Bundesrat

Freihandelsabkommen mit Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft

Fundstelle
paragraphs: Absätze 1–2
Fassung
8c5e59a7-df73-4b9a-9cb3-ad3845d371d3
Originalsprache
DE
Publikation
2026-09-02T08:42:07
Abruf
2026-09-02T08:46:11
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Das Freihandelsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Republik Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen beschlossen. Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten und Kosovo erhöht die Rechtssicherheit und Planbarkeit für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch und verbessert den Zugang für Schweizer Waren und Dienstleistungen zum kosovarischen Markt. Für die Gesamtheit der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Kosovo wird Zollfreiheit gelten, teilweise mit Übergangsfristen. Das bilaterale Warenhandelsvolumen belief sich im Jahr 2025 auf rund 175 Millionen Franken.