Bundesrat
Freihandelsabkommen mit Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft
- Fundstelle
- paragraphs: Absätze 1–2
- Fassung
- 8c5e59a7-df73-4b9a-9cb3-ad3845d371d3
- Originalsprache
- DE
- Publikation
- 2026-09-02T08:42:07
- Abruf
- 2026-09-02T08:46:11
Schweizer Bundespolitik, quellengebunden und politisch neutral.
Quellen
Zuletzt redaktionell geprüft:
Bundesrat
Das Freihandelsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Republik Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen beschlossen. Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten und Kosovo erhöht die Rechtssicherheit und Planbarkeit für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch und verbessert den Zugang für Schweizer Waren und Dienstleistungen zum kosovarischen Markt. Für die Gesamtheit der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Kosovo wird Zollfreiheit gelten, teilweise mit Übergangsfristen. Das bilaterale Warenhandelsvolumen belief sich im Jahr 2025 auf rund 175 Millionen Franken.