An seiner Sitzung vom 2. September 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dem Kanton Neuenburg eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen zu erteilen. Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 26. November 2028. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 29. November 2026. Im Kanton Neuenburg soll E-Voting Auslandschweizer und Inlandschweizer Stimmberechtigten zur Verfügung stehen. Für die erste Volksabstimmung vom 29. November 2026 beantragt der Kanton die Zulassung von 32'366 Inlandschweizer sowie rund 7’200 Auslandschweizer Stimmberechtigten. Gemeinsam mit den Stimmberechtigten, die in den Kantonen Luzern, St.Gallen, Graubünden und Thurgau elektronisch abstimmen können, werden an der Volksabstimmung vom 29. November 2026 voraussichtlich rund 222’000 Stimmberechtigte zu E-Voting zugelassen sein. Dies entspricht etwa 3.95 % aller Schweizer Stimmberechtigten. Entsprechend dessen Ankündigung im März 2026 verzichtet der Kanton Basel-Stadt auf die Teilnahme an den weiteren Versuchen im Jahr 2026.
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Der Bundesrat bewilligt den Einsatz von E-Voting im Kanton Neuenburg
An seiner Sitzung vom 2. September 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dem Kanton Neuenburg eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen zu erteilen. Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 26. November 2028. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 29. November 2026.