Mit der Verabschiedung des Berichts bekräftigt der Bundesrat, dass er Konversionsmassnahmen klar ablehnt und sie verurteilt. Zwar sind das Ausmass und die Art der Konversionsmassnahmen schwer zu erfassen, doch auch in der Schweiz finden solche Praktiken statt und verursachen bei den Betroffenen Leid. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das geltende Straf-, Zivil- und Gesundheitsberuferecht bereits einen weitreichenden Schutz vor Konversionsmassnahmen bietet. Verschiedene Kantone haben zusätzlich zu den bestehenden Regulierungen eigene verwaltungs- oder strafrechtliche Massnahmen ergriffen oder entsprechende Gesetzesvorhaben eingeleitet. Eine ähnliche Entwicklung ist auch in den europäischen Ländern (z.B. in Deutschland, Frankreich und Spanien) festzustellen, die entsprechenden Regelungen zur Bekämpfung von Konversionsmassnahmen eingeführt haben. Dies zeigt den wachsenden politischen und gesellschaftlichen Willen, Konversionsmassnahmen zu verhindern. Gleichzeitig führen die unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen zu einem uneinheitlichen Schutz in der Schweiz.
Vor diesem Hintergrund könnte eine einheitliche Regelung gegen Konversionsmassnahmen auf Bundesebene sinnvoll sein. Die Ausarbeitung einer entsprechenden strafrechtlichen Regelung würde ein klares Mandat des Parlaments voraussetzen. Eine Möglichkeit, ein solches Mandat zu erteilen, bietet die hängige Motion «Konversionsmassnahmen gegen LGBTQ-Personen strafrechtlich verbieten und ahnden» (22.3889). Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) entscheidet, wie es mit der Motion weitergeht.