Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die zuhanden der eidgenössischen Räte erstellte Botschaft zum neuen Abkommen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen verabschiedet. Damit schliesst er die aufgrund der Kündigung des vorherigen Abkommens durch Saudi-Arabien entstandene Rechtslücke.

Das Investitionsschutzabkommen (ISA) zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien gewährt Schweizer Investitionen in Saudi-Arabien und umgekehrt saudischen Investitionen in der Schweiz Schutz vor bestimmten politischen Risiken. So sieht das Abkommen insbesondere einen Schutz vor völkerrechtswidrigen Diskriminierungsmassnahmen und Enteignungen vor sowie die freie Transferierbarkeit von Zahlungen im Zusammenhang mit den Investitionen.

Die Streitbeilegungsverfahren ermöglichen es den Staaten sowie den Investorinnen und Investoren, die Einhaltung des Abkommens gegebenenfalls vor einem internationalen Schiedsgericht geltend zu machen. Dieses ISA schliesst die Rechtslücke, die aufgrund der Kündigung des vorherigen Abkommens durch Saudi-Arabien entstanden ist. Letzteres ist seit dem 9. August 2025 ausser Kraft.