Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, soweit es darauf eintritt.
Die Gerichtskosten von 6'000 Franken sowie Parteientschädigungen von insgesamt 8'000 Franken werden den Beschwerdeführenden auferlegt.
Quellenkasten
Quelle: Bundesgericht, 1C_513/2025, Urteil vom 23. Juli 2026, Ziffern 1–3.2.