Entscheid
Im konkreten Fall ist der Einkommensvergleich der Suva zu bestätigen; eine Invalidenrente wird nicht zugesprochen.
Verfahrensausgang
Das Bundesgericht hebt das kantonale Urteil auf und bestätigt den Einspracheentscheid der Suva vom 11. Juni 2025.
Quellen
Bundesgericht, Urteil 8C_65/2026, Erwägungen 7–8.