Um die Rechnung in jedem Fall rechtzeitig für das jeweilige Geschäftsjahr ausstellen zu können, sollen die Betreibungsämter dem BJ ihre Daten künftig jeweils ab dem 30. September zukommen lassen. Die Gebühren für die Nutzung von eSchKG für die Monate Oktober, November und Dezember werden in einem ersten Schritt geschätzt und bei der Rechnung des folgenden Jahres definitiv abgerechnet. Die revidierte «Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen» tritt per 15. September 2026 in Kraft.
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eSchKG: Betreibungsämter sollen statistische Daten neu bereits im September liefern
Die kantonalen Betreibungsämter sollen ihre statistischen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform für das elektronische Betreibungswesen neu jeweils bereits bis zum 30. September übermitteln. Dies stellt sicher, dass den Kantonen die Gebühren für die Nutzung von eSchKG für das laufende Geschäftsjahr rechtzeitig in Rechnung gestellt werden können. Die revidierte «Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen» tritt per 15. September 2026 in Kraft.