Entscheid
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut, hebt den Entscheid des Tessiner Zwangsmassnahmengerichts auf und weist die Sache zur neuen Beurteilung zurück.
Anwaltsgeheimnis und Schutzmassnahmen
Ein Verteidiger, der im selben Sachzusammenhang selbst beschuldigt ist, kann sich nicht auf das Berufsgeheimnis berufen, um Entsiegelung und Beschlagnahme zu verhindern. Zum Schutz des Mandanten sind Massnahmen erforderlich, damit dessen Verfahrensleiter keine Kenntnis der Unterlagen erhält.
Quelle
Schweizerisches Bundesgericht, Urteil 7B_219/2026 vom 20. August 2026; publiziert am 1. September 2026.