Der Mitbericht umfasst den Kohäsionsbeitrag (Bundesbeschluss 6), den Verpflichtungskredit für die Migration (Bundesbeschluss 7), die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung im Bereich der Kohäsion (Bundesbeschluss 8) und den Verpflichtungskredit zu Erasmus+ (Bundesbeschluss 9). Er richtet sich an die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) und den Nationalrat. Die einzelnen Verpflichtungen bei den Bundesbeschlüssen 6 bis 8 können vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2036 eingegangen werden.

Quelle

Finanzkommission des Nationalrates (FK-N): «Finanzkommission unterstützt die Verpflichtungskredite der Bilateralen III», 16. Oktober 2026. https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-fk-n-2026-10-16.aspx?lang=1031