Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 die Rahmenbedingungen für die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) diskutiert. Angesichts der verbesserten Wirtschaftslage beabsichtigt er eine schrittweise Normalisierung bei der Entschädigung der Kurzarbeit.

Bezugsdauer soll schrittweise reduziert werden

Die maximale Höchstbezugsdauer von 24 Monaten gilt noch bis zum 31. Januar 2027. Im Dezember 2026 wird der Bundesrat unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage und der Konjunkturaussichten prüfen, ob die Höchstbezugsdauer ab Februar 2027 erneut verlängert werden kann und welche Höchstbezugsdauer in diesem Fall gelten soll. Gleichzeitig wird der Bundesrat die weiteren Schritte zur Rückkehr zur ordentlichen Bezugsdauer von zwölf Monaten im Verlauf von 2027 und in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung prüfen.

Karenzzeit soll wieder erhöht werden

Seit Ende der Covid-19-Pandemie beteiligen sich die Unternehmen mit einem Karenztag an den Kosten der Kurzarbeit. Ab 2028 soll dieser Selbstbehalt wieder dem ordentlichen Niveau von drei Karenztagen entsprechen.

Zur Anpassung von Bezugsdauer und Karenzzeit muss die Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) geändert werden. Eine öffentliche Vernehmlassung zur Karenzzeit ist im Frühjahr 2027 vorgesehen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Forschung und Bildung (WBF) mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt.

Quelle

Eidgenössischer Bundesrat: «Kurzarbeit: Bundesrat plant schrittweise Rückkehr zur Normalität», Medienmitteilung vom 21. Oktober 2026. Die vorstehenden Originalabsätze geben die Angaben und Absichten des Bundesrates wieder. https://www.admin.ch/de/newnsb/UsLZDezPNQYF