Durchgangsbahnhof Luzern
Mit 15 zu 10 Stimmen hat die KVF-N den drei gleichlautenden Standesinitiativen der Kantone Obwalden, Luzern und Nidwalden «Durchgangsbahnhof Luzern» (24.322, 24.329 und 24.330) Folge gegeben, nachdem ihre Schwesterkommission den Standesinitiativen ebenfalls Folge gegeben hatte. Die Kommission beabsichtigt jedoch, die materielle Diskussion zum Projekt im Rahmen einer Gesamtschau der Bundesratsvorlage «Verkehr '45» zu führen, mit der sich das Parlament im kommenden Jahr befassen wird. Sie will damit vermeiden, bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Präjudiz zu schaffen oder eine verbindliche Zusage zur Umsetzung zu geben.
Weitere Verkehrsprojekte
Die Kommission hat sich mit verschiedenen Standesinitiativen zum Bahn- und Nationalstrassenausbau befasst und beschlossen, die Fristen für die Beratung auszuschöpfen. Sie wird daher zu einem späteren Zeitpunkt die folgenden Standesinitiativen erneut beraten:
303 s Kt. Iv. GE. Schienennetz. Lasst uns die Anbindung Genfs verbessern!
310 s Kt. Iv. SH. Die Ostschweiz steht hinter der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel und der dritten Röhre Rosenbergtunnel
315 s Kt. Iv. S G. Die Ostschweiz steht hinter der dritten Röhre Rosenbergtunnel und der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel
318 s Kt. Iv. TG. Die Ostschweiz steht hinter der Bodensee-Thurtalstrasse, der dritten Röhre Rosenbergtunnel, der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel und dem Korridor N25 St. Gallen-Appenzell
321 s Kt. Iv. AI. Die Ostschweiz steht hinter der dritten Röhre Rosenbergtunnel und der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel
303 s Kt. Iv. AR. Unveränderte Aufnahme dritte Röhre Rosenbergtunnel (inklusive Zubringer Güterbahnhof) und zweite Röhre Fäsenstaubtunnel in den nächsten Bundesbeschluss über den Ausbauschritt für die Nationalstrassen
Weiterentwicklung der Agglomerationsprogramme
Nachdem die KVF-S dem Beschluss der KVF-N, der parlamentarischen Initiative Töngi «Stärkung der Agglomerationsprogramme» (24.472) Folge zu geben, nicht zugestimmt hat, hat die KVF-N die pa. Iv. erneut geprüft. Sie hält mit 14 zu 9 Stimmen an ihrem Beschluss fest und beantragt ihrem Rat, der Initiative Folge zu geben. Die Kommission erachtet das Programm Agglomerationsverkehr (PAV) weiterhin als wichtiges Instrument zur Abstimmung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in den Agglomerationen. Um das PAV gezielt zu stärken, hält die Kommission es für angezeigt, den bisherigen Anteil der Mittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zugunsten der Agglomerationsprogramme zu erhöhen, wie dies die pa. Iv. verlangt. Eine Minderheit beurteilt die aktuell verfügbaren Mittel für das PAV als ausreichend und beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
EFK-Bericht zum Projekt «Verkehr '45»
Die Kommission liess sich den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Prüfung des Projekts «Verkehr '45» präsentieren und führte im Anschluss eine Aussprache mit der EFK und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) durch.
Luftfahrt
Die KVF-N hat die Beratung der noch verbleibenden Differenzen beim Geschäft 25.086 Luftfahrtgesetz aufgenommen. Sie hat die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag für Artikel 60a und 90a vorzulegen, der nicht im Widerspruch zum Strafgesetzbuch steht und ermöglicht, schwere Übergriffe gegen Flug- und Kabinenbesatzungen wirksam zu verfolgen. Die Kommission wird die Beratung an der Novembersitzung fortsetzen. Sie hat ausserdem die parlamentarische Initiative 25.447 Regazzi «Effiziente Anbindungen sicherstellen. Anpassung des Luftfahrtgesetzes» beraten. Mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zugestimmt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Kommission anerkennt damit das Anliegen nach einer guten Verkehrsanbindung zwischen den Städten Lugano und Genf.
Quelle
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N): «KVF-N berät über Initiativen mit Bezug zum Projekt «Verkehr '45»». Veröffentlicht am 20. Oktober 2026, 14:25 Uhr. https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-kvf-n-2026-10-19.aspx?lang=1031