Die FK-N hat sich im Rahmen einer allgemeinen Aussprache mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2026 (26.042 ns) befasst, den der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 18. September 2026 beantragt hatte. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament schuldenbremswirksame Nachtragskredite von rund 1'045 Millionen Franken und Verpflichtungskredite von insgesamt 129,4 Millionen Franken.

Die Kommission hat in erster Linie über den Nachtragskredit von 970 Millionen Franken für Anzahlungen für die Beschaffung von bodengestützten Luftverteidigungssystemen kurzer und mittlerer Reichweite, eines teilmobilen Radars mittlerer Reichweite sowie eines Systems für die Abwehr von Minidrohnen diskutiert.

Gemäss der aktuellen Hochrechnung können diese Nachtragskredite für das laufende Jahr genehmigt werden, ohne die Vorgaben der Schuldenbremse zu verletzen. Der Nachtragskredit von 970 Millionen Franken für Rüstungsausgaben lässt sich jedoch nicht vollständig durch die erwarteten Kreditreste aus anderen Voranschlagskrediten finanzieren. Die Finanzierung ist dennoch möglich, da die Gewinnsteuereinnahmen höher ausfallen dürften als veranschlagt.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die FK-N darauf hingewiesen, dass diese Finanzierungsweise einen Praxiswechsel darstellt und die Wirksamkeit der Schuldenbremse beeinträchtigen könnte. Nach geltender Praxis sind Nachtragskredite grundsätzlich durch die erwarteten Kreditreste zu finanzieren.

Quelle

Finanzkommission des Nationalrates (FK-N), Nationalrat: «FK-N nimmt Beratung der beantragten Nachtragskredite auf», 19. Oktober 2026. https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-fk-n-2026-10-19.aspx?lang=1031