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Bericht·Bildung, Forschung, Innovation·Dokumentenbefund
26.4077 – Gefährden Weichspüler-Methoden die schulische Grundbildung?
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Art. 35 BBV eine Berufseignungsschranke enthält, die NTA-Massnahmen ausschliesst, welche die Prüfung berufsessenzieller Kompetenzen verunmöglichen? Wie werden die stark steigenden NTA-Zahlen im QV der beruflichen Grundbildung beurteilt? Ist er bereit, Art. 35 BBV oder eine zugehörige Weisung dahingehend zu präzisieren, dass die Berufseignungsschranke explizit verankert wird? Sollen OdA als fachlich zuständige Stellen verbindlich in die Beurteilung von NTA-Gesuchen für das QV einbezogen werden? Wie stellt er sicher, dass die SBBK-Empfehlung Nr. 7 die Berufseignungsschranke künftig verbindlicher umsetzt?