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Bericht·Energie, Umwelt, Versorgung·Dokumentenbefund
26.7691 – Müssen sich neue Kernkraftwerke nicht an die Vorgabe des Entsorgungsnachweises halten?
Nach Aussage von Bundesrat Rösti (Infoveranstaltung zu Nördlich Lägern vom 8.9.) ist für die zusätzlichen Abfälle eines neuen Kernkraftwerks ein neues Verfahren für das Tiefenlager erforderlich. Gleichzeitig verlangt das KEG bereits für die Rahmenbewilligung eines Kernkraftwerks einen Entsorgungsnachweis. Wie soll dieser für ein neues Kernkraftwerk erbracht werden, wenn die notwendige zusätzliche Lagerkapazität in Nördlich Lägern zum Zeitpunkt der Rahmenbewilligung noch gar nicht bewilligt ist?