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Bericht·Soziales und Gesundheit·Dokumentenbefund
26.7715 – Art. 74 IVG - EFK Empfehlungen umsetzen
Das BSV will die Vertragsperiode nach Art. 74 IVG wegen der verzögerten Prioritätenordnung auf 2 Jahre verkürzen (2028-2029 statt 2029-2031). 45 Verträge und 449 Unterverträge müssten zweimal verhandelt und Fachkonzepte überarbeitet werden. Warum wird die laufende Periode nicht verlängert, um die EFK-Empfehlungen [1] mit Behindertenorganisationen und Kantonen umzusetzen?