Art. 121a Abs. 1 der BV lautet: Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländern eigenständig. Mit den neuen EU-Verträgen übernimmt die Schweiz teilweise die sog. Unionsbürgerrichtlinie. Dadurch würden künftig mehr EU-Bürger automatisch das Recht erhalten, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen. Eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung wäre nicht mehr möglich. Umso zwingender ist hier das Ständemehr. 1. Teilt der Bundesrat diese Auffassung? 2. Falls nein, mit welcher Begründung?