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Cybersecurity-Nachweis: Erleichterung für Kleinstserien verlängern und ausdehnen
Schweizer Hersteller von höchstens fünf Fahrzeugen desselben Typs pro Jahr sind nach Art. 4 Abs. 3 TGV von der Typengenehmigung befreit. Beim Nachweis zum Schutz vor Cyberangriffen hat das ASTRA für diese Fahrzeuge eine Erleichterung erlassen – jedoch nur für PW, Lieferwagen und leichte Lastwagen und nur bis 1.1.2027. Ist der Bundesrat bereit, sie auf Lastwagen und Busse auszudehnen und zu verlängern, wenn der gleichwertige Schutz sichergestellt bleibt und nur der formale Nachweis entfällt?