BundesklarJournal

Schweizer Bundespolitik, quellengebunden und politisch neutral.

ArchivDieser Beitrag steht im Archiv und ist nicht mehr Teil des aktuellen Journals.

Bericht·Migration, Justiz, innere Sicherheit·Dokumentenbefund

2C_628/2025, Urteil vom 5. August 2026

· Bundesklar Redaktion

Insgesamt überwiegt das weiterhin sehr gewichtige öffentliche Fernhalteinteresse die privaten Interessen der Beschwerdeführenden an der Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung eindeutig. Entgegen den Beschwerdevorbringen kann von einer unverhältnismässigen Gewichtung der sich gegenüberstehenden Interessen keine Rede sein. Das angefochtene Urteil erweist sich als bundes- und konventionsrechtskonform. Es ist keine rechtserhebliche Veränderung der Umstände seit dem Widerruf bzw. der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung ersichtlich, die heute eine erneute Bewilligungserteilung gebieten würde.

Quellen

  1. 2C_628/2025, Urteil vom 5. August 2026