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6B_240/2026 – Urteil vom 18. August 2026

· Bundesklar Redaktion

Das Gericht verweist den Ausländer, der wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5-15 Jahre aus der Schweiz ( Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB ). Die obligatorische Landesverweisung wegen einer Katalogtat im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB greift grundsätzlich unabhängig von der konkreten Tatschwere ( BGE 144 IV 332 E. 3.1.3). Von der Anordnung der obligatorischen Landesverweisung kann nur "ausnahmsweise" unter den kumulativen Voraussetzungen abgesehen werden, dass sie (1.) einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und (2.) die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen ( Art. 66a Abs. 2 Satz 1 StGB ; sog. Härtefallklausel).

Quellen

  1. 6B_240/2026 – Urteil vom 18. August 2026