Streitig und zu prüfen ist, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat, indem sie den Einspracheentscheid vom 8. August 2024 bestätigte, mit dem die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente von 19 % zugesprochen und den Anspruch auf eine Integritätsentschädigung verneint hatte. […] Die Beschwerde erweist sich damit als unbegründet und ist abzuweisen. […] Demnach erkennt das Bundesgericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 800.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.