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Bericht·Verkehr und Infrastruktur·Dokumentenbefund
Geschäft 26.4109: Bilaterale III und Artikel 84 BV: Schutz des Alpengebiets vor zunehmendem individuellem Transitverkehr
Artikel 84 Absatz 1 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen und dessen Belastungen auf ein Mass zu begrenzen, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist. Der alpenquerende Transit- und Individualverkehr mit Personenwagen, Reisecars und Wohnmobilen, usw. hat in den letzten Jahren stark zugenommen. In verkehrsintensiven Zeiten führt dies in den betroffenen Alpenregionen zu erheblichen Belastungen: Langanhaltende Staus, massiver Ausweichverkehr durch die Dörfer entlang der Hauptachsen, Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit sowie Erschwerungen bei der Erreichbarkeit für Blaulichtorganisationen beeinträchtigen die Lebensqualität der lokalen Bevölkerung spürbar. Bisherige verkehrspolitische Instrumente des Bundes zur Begrenzung und Lenkung von Verkehrsbelastungen konzentrieren sich primär auf andere Segmente. Für den Transit- und Individualverkehr mit Personenwagen und ähnlichen Fahrzeugkategorien bestehen demgegenüber kaum direkt wirkende Steuerungsinstrumente.