Entscheid

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Die verzögerte Rückerstattung von 2'125.65 Franken während fast drei Monaten verletzte nach dem Urteil die anwaltliche Sorgfaltspflicht nach Art. 12 lit. a BGFA.

Quellenkasten

Quelle: Bundesgericht, Urteil 2C_1/2026 vom 29. Juli 2026; Erwägungen 5.5–5.7 und Dispositiv Ziff. 1.