Entscheid
Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Mannes ab. Es bestätigt die Kostenauflage von 1'236.05 Franken nach Art. 426 Abs. 2 StPO und verweigert auch eine Entschädigung.
Begründung
Nach dem Urteil war der Schlag, der das Trommelfell perforierte und die Ehefrau zu Fall brachte, gegenüber einer leichten Ohrfeige unverhältnismässig und widerrechtlich. Das Gericht hielt fest, dass Fahrlässigkeit genügt, wenn der Schlag geeignet war, die festgestellte Verletzung zu verursachen.
Quelle
Bundesgericht, Urteil 7B_659/2026 vom 12. August 2026; Erwägungen 2.3.3–2.3.5 und 3.3, Dispositiv Ziff. 1–3.