Entscheid zur Untersuchungshaft

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut, hob den angefochtenen Haftentscheid auf und wies die Sache zur neuen Prüfung an die Genfer Beschwerdekammer zurück.

Begründung

Das Bundesgericht verneinte einen hinreichend konkret begründeten Kollusionsgrund. Zu Flucht- und qualifiziertem Wiederholungsrisiko genügten die Tatsachenfeststellungen und Begründungen nicht.

Keine sofortige Freilassung

Eine sofortige Freilassung wurde nicht angeordnet.

Quellen

Quelle: Bundesgericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Entscheid 7B_985/2026 vom 27. August 2026, publiziert am 11. September 2026. Fundstellen: Dispositiv Ziffer 1; Erwägungen 2.4.2, 2.5.2, 3.4, 4.2 und 5.