Das Bundesgericht weist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ab.
Auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde tritt es nicht ein.
Die Gerichtskosten von 2'000 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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Das Bundesgericht weist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ab. Auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde tritt es nicht ein. Der Beschwerdeführer trägt Gerichtskosten von 2'000 Franken.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ab.
Auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde tritt es nicht ein.
Die Gerichtskosten von 2'000 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.