Entscheid des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hält die Annahme der Vorinstanz, die Strafverfügung vom 10. Mai 2022 sei nichtig, für bundesrechtswidrig.
Rückweisung
Die Sache wird an die Vorinstanz zurückgewiesen. Sie muss prüfen, ob die Erklärung von D.________ vom 12. August 2022 eine gültige Einsprache darstellt.
Kosten und Entschädigungen
Die Vorinstanz muss über die Kosten und Entschädigungen des kantonalen Verfahrens erneut entscheiden.
Quelle
Bundesgericht, Urteil 7B_662/2025 vom 27. August 2026, Erwägung 2.5 und Dispositiv Ziffer 1.