Nun hat er beschlossen, den Handel mit sudanesischem Gold, welches Berichten zufolge eine wichtige Konfliktressource im Sudan-Krieg darstellt, zu verbieten. Das Verbot richtet sich gegen den Kauf, die Einfuhr und die Durchfuhr von Gold sudanesischer Herkunft sowie die Erbringung von Dienstleistungen und die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit solchem Gold. Ebenso verboten sind der Verkauf und die Lieferung in den Sudan von bestimmten Chemikalien, welche für den Goldbergbau und die Goldgewinnung genutzt werden. Damit schliesst sich der Bundesrat dem Beschluss der EU vom 13. Juli 2026 über Sanktionen gegen den Handel mit sudanesischem Gold an.