Das Abkommen gewährleistet die Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen und es regelt insbesondere die Auszahlung von Renten in den anderen Vertragsstaat. Es fördert zudem den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten, indem es die Entsendung von Personal in den anderen Staat erleichtert. Darüber hinaus enthält das Abkommen Bestimmungen über die Zusammenarbeit in der Missbrauchsbekämpfung.
Das Abkommen wurde am 2. Juni 2025 unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es zunächst von den Parlamenten der beiden Vertragsstaaten genehmigt werden.