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Bericht·Migration, Justiz, innere Sicherheit·Dokumentenbefund

Verjährungsfallen bei Baumängeln beseitigen – braucht es eine einfachere Unterbrechung der Verjährung von Nachbesserungsansprüchen?

· Bundesklar Redaktion

Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wäre der Bundesrat bereit zu prüfen, Art. 135 OR dahingehend zu ergänzen, dass die Verjährung auch durch die Einleitung eines Verfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Realerfüllung oder Nachbesserung unterbrochen werden kann? Wäre es aus Sicht des Bundesrates sachgerechter, die Problematik direkt im Werkvertragsrecht zu lösen, indem Art. 371 OR ergänzt wird und eine schriftliche Nachbesserungsaufforderung oder Mängelrüge die Verjährung der Mängelrechte unterbricht? Welche Vor- und Nachteile sieht der Bundesrat in einer solchen Regelung hinsichtlich Rechtssicherheit, Verfahrensökonomie und aussergerichtlicher Streitbeilegung?

Quellen

  1. Verjährungsfallen bei Baumängeln beseitigen – braucht es eine einfachere Unterbrechung der Verjährung von Nachbesserungsansprüchen?