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Bericht·Soziales und Gesundheit·Dokumentenbefund
Geschäft 26.7678: HMG/ EpG: Divergierende Rechtslage zwischen zwei Gesetzen
In Art. 47d HMG wird von Medizinproduktherstellern eine ausreichende finanzielle Deckung für fehlerhafte Medizinprodukte verlangt. Im EpG fehlt eine solche Bestimmung. Der Bund kann sich sogar zur Schadenübernahme verpflichten. Dadurch werden die Hersteller NIE und der Staat/ der Steuerzahler IMMER den Schaden tragen. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Impfstoffe genau wie andere Medizinprodukte behandelt werden sollten? Falls ja, wie müsste eine entsprechende EpG-Bestimmung lauten?