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Bericht·Verkehr und Infrastruktur·Dokumentenbefund

Handwerk und Spitex: praxistaugliche Parkiermöglichkeiten schaffen

· Bundesklar Redaktion

Ist der Bundesrat bereit, Art. 41 Abs. 1bis VRV so anzupassen, dass Kantone und Gemeinden für notwendige, kurzfristige Einsätze von Gewerbe- und Gesundheitsdiensten kontrollierbare Ausnahmen vom Trottoirparkverbot bewilligen können, sofern Fussverkehr, Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit uneingeschränkt gewährleistet bleiben?

Quellen

  1. Handwerk und Spitex: praxistaugliche Parkiermöglichkeiten schaffen