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Bericht·Bundesfinanzen und Steuern·Dokumentenbefund

Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2027

· Bundesklar Redaktion

Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7373 Franken (heute 7258 Franken) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, beziehungsweise 36 864 Franken (heute 36 288 Franken) für Personen ohne 2. Säule. Die Anpassungen treten auf den 1. Januar 2027 in Kraft.

Quellen

  1. Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2027 — abgerufen am 5.10.2026