In ihrer Beurteilung folgt die Kommission damit der Praxis, die sie in den Immunitätsfällen Glarner (24.195) und Michel (25.191) im Hinblick auf die Verwendung sozialer Medien durch Ratsmitglieder etabliert hat.

Auch in dieser Hinsicht bekräftigt die Kommission ihre in früheren Fällen etablierte Praxis (z. B. Fall Brunner [13.190], Chiesa [24.191], Glarner [24.195], Michel [25.191]).

Die zuständige Kommission des Ständerates, die Kommission für Rechtsfragen (RK-S), wird das Gesuch der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm voraussichtlich im 1. Quartal 2027 prüfen.