Geschäft und Status
Das Geschäft 26.4309 «Unregulierte, umweltschädigende und undurchsichtige Rechenzentren» ist eine Interpellation. Eingereicht wurde sie am 29. September 2026 von Nina Schläfli. Der Status lautet «Eingereicht». Ein zuständiges Organ ist in der amtlichen Quelle ausdrücklich nicht angegeben.
Begründung im eingereichten Text (wortgetreues Zitat)
Die Schweiz hat bereits heute eine der höchsten Dichte an Rechenzentren, viele weitere Projekte sind in Planung oder bereits im Bau. Einerseits sind diese Zentren für den Betrieb der digitalen Infrastruktur unerlässlich und regionale Standorte aus Gründen der Souveränität begrüssenswert. Andererseits brauchen diese Anlagen signifikante Mengen an Strom und Wasser und produzieren gleichzeitig in hohem Masse ungenutzte Abwärme - mehrere Bauten in der gleichen Region vermögen durch den wissenschaftlich belegten «Daten-Hitzeinsel-Effekt» sogar das Mikroklima zu verändern. In den meisten Nachbarländern und der EU wurden bereits Regulierungsmassnahmen ergriffen. Ohne eine einheitliche Strategie sowie begleitende Umwelt-Massnahmen für Rechenzentren droht die Schweiz ins Hintertreffen zu geraten. Aus all diesen Gründen gerieten in den letzten Monaten und Jahren diverse Projekte in die Kritik und den medialen Fokus.
Fragen zu Bestand und kantonaler Regulierung
Die Interpellantin fragt den Bundesrat, wie viele Rechenzentren derzeit in der Schweiz in Betrieb sind und wie viele sich in der Bau- beziehungsweise Projektierungsphase befinden. Weiter will sie wissen, wie viele Kantone umwelt- oder klimagesetzliche Bestimmungen für Rechenzentren kennen und welche Aspekte diese regulieren. Zudem fragt sie, ob die Kantone eine UVP-Pflicht vorsehen können, obwohl eine solche auf nationaler Ebene derzeit nicht besteht.
Fragen zu Abwärme, Wasser und Strom
Gefragt wird, wie viele Rechenzentren ihre Abwärme bereits heute in Fernwärmenetze einspeisen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Nutzung von Rechenzentren-Abwärme grossflächig eingesetzt werden kann. Eine weitere Frage betrifft die Speicherung der Abwärme des Sommers für den Winter. Zudem fragt die Interpellantin, wie viele Rechenzentren Betriebskonzepte für einen ressourcenschonenden Umgang mit Wasser und Strom haben, wie der Bundesrat den Wasserverbrauch von Rechenzentren zu verfolgen plant und ob dieser Wasserverbrauch Teil der nationalen Wasserstrategie ist.
Fragen zu Transparenz, UVPV und nationaler Strategie
Die Interpellation fragt, was der Bundesrat von Transparenzverpflichtungen für Rechenzentren in Bezug auf Energiemassnahmen, Effizienz sowie Einsatzgebiete der Unternehmen hält und welche regulierenden Massnahmen er in Bezug auf Rechenzentren in Betracht zieht. Weiter wird gefragt, ob der Bundesrat bereit ist, eine Aufnahme von Rechenzentren in die Aufzählung der UVP-verpflichteten Anlagen in der UVPV oder gar eine Regelung auf Ebene des Sachplans zu prüfen, und ob es eine nationale Strategie für die Ansiedlung von Rechenzentren beziehungsweise für diese Art digitaler Infrastruktur gibt.
Stand der Quellenlage
Diesem Bericht liegt ausschliesslich die Version 1 des Geschäfts 26.4309 vom 29. September 2026 zugrunde, abgerufen am 29. September 2026. Eine Antwort des Bundesrates liegt in dieser Quellenfassung nicht vor. Die im eingereichten Text erwähnten Regulierungsmassnahmen in Nachbarländern und in der EU sind Aussagen der Urheberin und in den vorliegenden Quellen nicht durch eigene Erlasse belegt.
Quellen
Schweizerisches Parlament, Curia Vista: Interpellation 26.4309 «Unregulierte, umweltschädigende und undurchsichtige Rechenzentren», Geschäftsnummer 26.4309, publiziert am 29. September 2026, abgerufen am 29. September 2026, Version 1, Fundstelle: full_document / Eingereichter Text. URL: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20264309 (Abrufkanal der Version: https://ws.parlament.ch/odata.svc/Business(ID=20264309,Language='DE')?$format=json).
Hinweis zur KI-Nutzung
Dieser Entwurf wurde KI-gestützt auf Basis der genannten amtlichen Primärquelle erstellt. Titel und der zitierte Begründungsabschnitt sind wortgetreu übernommen; gekürzt wurde nichts. Der Text ist ein Entwurf und noch nicht unabhängig verifiziert.