Daten des BFE zeigen, dass die Wintersromerzeugung der Photovoltaik (PV) im Winter 2025/2026 2.2 TWh betrug und über 80% der bis Ende 2025 vorhanden PV-Leistung seit 2018 installiert wurde. Das heisst, die PV hat in wenigen Jahren einen ebenso hohen Winterstromausbau erreicht, wie mit den Projekten des «Runden Tisches Wasserkraft» seit 2021 in einem Zeitraum von 20 Jahren geplant ist. Im aktuellen Ausbautempo wird die PV im Winter 2039/2040 bereits 6-8 TWh Winterstrom erzeugen. Gleichzeitig sank laut Pronovo die PV Förderung von im Jahr 2020 von ca. 460 CHF/kW auf im Mittel 350 CHF/kW im Jahr 2026. Umgerechnet auf eine Kilowattstunde Winterstromproduktion aus typischen PV-Anlagen entspricht das 2026 einer staatlichen Förderung durch den Bund von 5,5 Rp./kWh für Winterstrom (Betriebsdauer 25 Jahre/940 kWh/kWp/27% Winteranteil). Dieser Betrag liegt damit bereits heute deutlich unter dem erwarteten Förderbedarf von 8,1 Rp./kWh Winterstrom aus einem neuen Kernkraftwerk, den Axpo in den eigenen Energy Reports für das Jahr 2050 berechnet hat. Vor dem Hintergrund, dass die Photovoltaik so schnell und günstig Winterstrom bereitstellen kann wie keine andere Technologie, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Ist der Bundesrat bereit, die finanzielle Förderung des Ausbaus der Photovoltaik unabhängig vom Ausgang der Abstimmung zum Gegenvorschlag der Blackout-Initiative mindestens im aktuellen Rahmen langfristig zu gewährleisten? Plant er im Fall der Annahme des Gegenvorschlages der Blackout-Initiative eine Gesetzesänderung, um Gelder des Netzzuschlagsfonds für die Planung und den Bau von neuen oder den Betrieb von bestehenden Kernkraftwerken einzusetzen? Falls ja, wie stellt er sich dazu, dass durch ein solches Vorgehen Fördermittel für die Photovoltaik, den Ausbau der Wasserkraft inkl. der Projekte des runden Tisches, der Windenergie und weiterer Technologien fehlen würden, was sich unmittelbar negativ auf den raschen Ausbau des Schweizer Winterstroms auswirken würde? Ist er bereit, die Förder- und sonstigen Rahmenbedingen zugunsten des Ausbaus der Erneuerbaren und insbesondere der Photovoltaik zu verbessern, wie das Art. 55 EnG vorsieht, so dass die Ziele für den Ausbau gemäss Art. 2 EnG und Art. 1a EnV erreicht werden? Welche Verbesserungen des rechtlichen Rahmens für die Erneuerbaren und insbesondere der Photovoltaik sind bis 2030 zu erwarten?
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Interpellation 26.4471: Gefährden die AKW-Pläne des Bundesrats den Ausbau der Photovoltaik?
Nationalrat Jürg Grossen hat am 1. Oktober 2026 die Interpellation 26.4471 eingereicht. Er fragt den Bundesrat, ob die Förderung des Photovoltaik-Ausbaus unabhängig vom Ausgang der Abstimmung zum Gegenvorschlag der Blackout-Initiative langfristig sichergestellt bleibt und ob Mittel des Netzzuschlagsfonds für Kernkraftwerke umgewidmet werden sollen.