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Bericht·Energie, Umwelt, Versorgung·Dokumentenbefund
Geschäft 26.7743: Neue TBDV mit toxikologisch nicht begründeten Höchstwerten und ohne Regulierungsfolgeabschätzung: Fragliche Umsetzbarkeit in Sachen Melamin gefährdet Wasserversorgungssicherheit
Die TBDV-Revision stuft Melamin als relevanter Pestizidmetabolit ein, weshalb ein sehr tiefer Höchstwert von 0,1 µg/l gilt. Für Wasserversorger ist dieser Wert ein Problem, da Aufbereitungsverfahren Melamin kaum aus dem Wasser entfernen. Das gefährdet die Wasserversorgung. Ist der Bundesrat bereit, a) die Übergangsfristen anzupassen, da neue Filteranlagen 10 bis 15 Jahre Planungszeit brauchen? b) die Werte auf den höheren deutschen Höchstwert anzupassen, welcher für die Gesundheit bedenkenlos ist?