Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe so anzupassen, dass übermässige Innenraumtemperaturen in Mietwohnungen nach klaren und einheitlichen Kriterien als Mangel im Sinne des Mietrechts gelten. Dabei sind insbesondere die Voraussetzungen für die Behebung des Mangels und die Herabsetzung des Mietzinses zu konkretisieren.