Geschäft 26.4449: Verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für Rechenzentren Eingereicht von: Nina Schläfli. Geschäftstyp: Motion Status: Eingereicht Zuständiges Organ: nicht angegeben Einreichungsdatum: 2026-10-01T00:00:00Z Eingereichter Text: Der Bau eines neuen Rechenzentrums bzw. die Inbetriebnahme eines solchen in einem bestehenden Gebäude soll einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10a bis Art. 10d des Bundesgesetzes über den Umweltschutz USG unterzogen werden.
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26.4449 – Verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für Rechenzentren
Der Bau eines neuen Rechenzentrums bzw. die Inbetriebnahme eines solchen in einem bestehenden Gebäude soll einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10a bis Art. 10d des Bundesgesetzes über den Umweltschutz USG unterzogen werden.