Korrektur zu Ziffer 2.1 – Zollprivilegien für Konsularbeamte

Ausländische Berufskonsularbeamte mit Ausweis KD (mit blauem Streifen) haben kein Anrecht auf die abgabenfreie Einfuhr von Gegenständen mittels Form 14.60. Ausgenommen Ersteinrichtung bei Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit gemäss Art. 20 SR 631.144.

Präzisierung zu Ziffer 3.1 – Reiseverkehr

Ziffer 3.1 Präzisierung Reiseverkehr: Mitgeführte Waren über den Freigrenzen. Nur Inhaber einer Legitimationskarte B können sämtliche Waren (NZE vorbehalten) abgabenfrei und formlos im Reiseverkehr einführen. Für alle anderen Inhaber einer Legitimationskarte gelten die Bestimmungen gemäss Punkt 3 der unter Ziffer 3.1 publizierten Tabelle.