Am 15. September 2022 meldete ein Transportunternehmen bei der Passage durch den Zoll in Bardonnex (GE) eine ägyptische Totenmaske an. Da der Verdacht bestand, dass das Objekt aus einer illegalen Quelle stammen könnte, blockierte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Einfuhr und ersuchte das Bundesamt für Kultur (BAK) um eine Überprüfung. Anschliessend wurde das Objekt einem Ägyptologie-Experten zur Begutachtung vorgelegt. Dieser bestätigte die Echtheit der Maske und datierte sie auf die Mitte der ptolemäischen Epoche.
Die Rückgabe unterstreicht die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Ägypten im Bereich des Schutzes des Kulturerbes sowie das Engagement der Schweiz gegen den illegalen Kulturgütertransfer. Seit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens zwischen den beiden Ländern über die Einfuhr, die Durchfuhr und die Rückführung von Kulturgütern im Jahr 2011 hat die Schweiz rund 80 Kulturgüter an Ägypten zurückgegeben.