Aufgrund der fortwährenden Unterstützung, die Belarus Russland in seinem Krieg gegen die Ukraine gewährt, hat der Bundesrat am 18. September 2026 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Belarus erlassen. Bereits am 22. Mai 2026 hatte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die in seiner Kompetenz stehende Sanktionierung von zwei Unternehmen durch die Schweiz vorgenommen. Per 19. September 2026 übernimmt der Bundesrat die übrigen Massnahmen, die von der EU am 23. April 2026 erlassen wurden. Die Massnahmen gleichen das Sanktionsregime Belarus weiter an das Sanktionsregime Russland an.