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Bericht·Soziales und Gesundheit·Dokumentenbefund
Unterschiedliche Anforderungen an IV-Gutachtende je nach Art des Gutachtens?
Aus welchem Grund werden Gutachterinnen und Gutachtern für monodisziplinäre IV-Gutachten keine Pflichten auferlegt, die der Qualitätssicherung dienen, während Gutachterstellen für bi- und polydisziplinäre IV-Gutachten zwingend eine Vereinbarung mit dem BSV betreffend Pflichten, Qualitätskontrolle und Sanktionen abschliessen müssen? Hat das BSV überhaupt eine Möglichkeit, monodisziplinäre IV-Gutachtende bei Qualitätsmängeln auszuschliessen?