ArchivDieser Beitrag steht im Archiv und ist nicht mehr Teil des aktuellen Journals.
Bericht·Migration, Justiz, innere Sicherheit·Dokumentenbefund
Urteil 5A_488/2025 vom 7. August 2026
Die Beschwerde ist gutzuheissen. Das Gesuch um Namensänderung der Beschwerdeführer vom 10. Juni 2024 ist zu bewilligen und der Register-Familienname von D.A.________, geb. yyy 2024, ist in D.B.________ abzuändern.