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Bericht·Migration, Justiz, innere Sicherheit·Dokumentenbefund

Urteil 5A_488/2025 vom 7. August 2026

· Bundesklar Redaktion

Die Beschwerde ist gutzuheissen. Das Gesuch um Namensänderung der Beschwerdeführer vom 10. Juni 2024 ist zu bewilligen und der Register-Familienname von D.A.________, geb. yyy 2024, ist in D.B.________ abzuändern.

Quellen

  1. Urteil 5A_488/2025 vom 7. August 2026